Jever

Richtigstellung: Tempo 30 zwischen Mühlenstraße und Lindenallee

19.07.2022 · von Oliver de Neidels

Rot-Grün im Jeverschen Stadtrat hat beantragt, auf der Anton-Günther-Straße zwischen der Mühlenstraße und der Lindenallee Tempo 30 auszuweisen. Dabei soll der Abschnitt ausdrücklich keine Tempo-30-Zone mit rechts-vor-links werden, sondern als Tempo-30-Strecke weiterhin eine Vorfahrtsstraße bleiben. Wir wollen damit endlich eine Forderung umsetzen, die seit vielen Jahren von Anwohnern, Eltern, Schülern und Schulleitung erhoben wird.

Die rechtlichen Grundlagen dafür sind teilweise noch nicht so alt (aus den Jahren 2016/2021) und deswegen vielleicht noch nicht überall angekommen. Zur Versachlichung der Diskussion haben wir deshalb die aktuelle Rechtsgrundlage zusammengefasst. Wir haben dies von Experten prüfen lassen und verweisen auch auf einen Leitfaden des VCD, der die Voraussetzungen gut aufgearbeitet erklärt.

Tempo 30 beim Marianne-Sternberg-Haus

Vor dem Altenwohnheim „Marianne-Sternberg-Haus“ gilt bereits seit einiger Zeit Tempo 30. Dies geschah auf der gleichen Rechtsgrundlage wie z.B. die Einrichtung der Geschwindigkeitsbeschränkung vor der Kita Schützenhofstraße, dem Pflegebutler in der Mühlenstraße und der BBS.

Tempo 30 beim Mariengymnasium

Seit 2017 gilt, dass im unmittelbaren Bereich von z.B. Schulen, Kindergärten und Altenheimen Tempo 30 die Regelgeschwindigkeit ist. Wenn ausnahmsweise Tempo 50 zugelassen werden soll, dann muss das begründet werden. Es gibt nur zwei Gründe, die zulässig sind: Entweder weil der ÖPNV, also hier der Busverkehr, behindert wird oder weil sich der Autoverkehr möglicherweise in angrenzende Wohnstraßen verlagert. Beides ist nicht der Fall: Die Busse verlieren bestenfalls Sekunden, für Autos gibt es keine sinnvolle Ausweichroute. Was bedeutet „im unmittelbaren Bereich“? Entweder muss die Einrichtung über einen direkten Zugang zur betreffenden Straße verfügen (das ist hier nicht der Fall) oder es muss „im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern)“ vorhanden sein. All diese Dinge treffen auf die Situation beim Mariengymnasium zu. Die Anordnung muss sich dann auf die Schulzeiten erstrecken (mit Randzeiten 7-16 Uhr) und darf höchstens 300 m lang sein.

Warum Tempo 30 zwischen Mühlenstraße und Lindenallee

Zwischen dem bestehenden Tempo-30-Bereich vor dem Altenheim und dem neu anzuordnenden Bereich beim Mariengymnasium entsteht dann ein kurzes, etwa 250 m langes Stück, auf dem Tempo 50 gelten würde. Das ist ein ziemlich unsinniger Flickenteppich. Seit 2021 gibt es die Möglichkeit, dass solche Abschnitte zu einer einzigen Tempo 30-Strecke zusammengefasst werden können. Das ergibt dann wie von uns beantragt Tempo 30 von der Mühlenstraße bis zur Lindenallee.

Was ist mit der Gefahrenlage?

Eine allgemeine Gefahrenlage muss in diesem Fall nicht mehr nachgewiesen werden. Das ist in der Vergangenheit so gewesen, seit der Neuregelung im Dezember 2016 ist dies aber nicht mehr notwendig. Im Gegenteil: Tempo 30 ist im Umfeld von Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Altenheimen jetzt der Regelfall. Die allgemeine Gefahrenlage wird sozusagen durch das Vorhandensein dieser Einrichtungen als gegeben angenommen. Es ist schlicht und einfach egal, ob es an dieser Stelle in der Vergangenheit Unfälle gegeben hat. Es hilft sicher, Unfallschwerpunkte zu entschärfen, aber braucht hier für die Anordnung von Tempo 30 nicht betrachtet werden.

Anzuwendende Rechtsnormen


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